Wirken die Ergebnisse künstlich?
Generative Tools machen noch Fehler — bei Händen, Produktetiketten, Logos und feiner Schrift. Unsere Bildbearbeiter korrigieren oder verwerfen solche Bilder, und geliefert werden nur Bilder, die unser Art Director freigegeben hat.
Können Sie mit Fotos arbeiten, die wir bereits haben?
Ja, wenn Sie die Rechte daran besitzen. Wir prüfen das Material zuerst und sagen Ihnen ehrlich, was sich erweitern lässt und was ein neues Shooting braucht.
Müssen KI-Bilder gekennzeichnet werden?
Artikel 50 des EU AI Act, anwendbar seit dem 2. August 2026, verlangt, dass realistische KI-generierte oder KI-manipulierte Bilder, Audio- und Videoinhalte offengelegt werden. Wir kennzeichnen jede KI-Datei, die wir liefern, und sagen Ihnen, wo die Kennzeichnung erscheinen soll.
Was passiert mit den Fotos, die wir Ihnen schicken?
Fotos von Personen und von noch nicht veröffentlichten Produkten werden erst nach Ihrer schriftlichen Einwilligung mit generativen Tools von Drittanbietern bearbeitet. Wir erklären Ihnen vor Beginn, welche Tools beteiligt sind.
Wer darf die Bilder nutzen?
Die Nutzungsbedingungen werden vor Projektbeginn schriftlich vereinbart. Beachten Sie, dass vollständig KI-generierte Inhalte nach EU-Recht möglicherweise nicht denselben urheberrechtlichen Schutz genießen wie eine Fotografie — ein weiterer Grund, eine Kampagne auf einem echten Shooting aufzubauen.
Welche Sprachen gibt es für die Video-Vertonung?
Englisch, Französisch und Deutsch. Eine Vertonung auf Luxemburgisch bieten wir noch nicht an.
Was kostet das?
Das hängt von der Anzahl der finalen Bilder oder Clips ab und davon, ob ein Shooting nötig ist. Schicken Sie uns ein Briefing, und wir antworten mit einem Festpreisangebot.